AGB

  1. Allgemeines
    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der [Pomplunspanier Kommunikation GmbH], nachfolgend in Kurzform „[PS]“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden von der PS nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
    2. Alle Vereinbarungen, die zwischen PS und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge der Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf diese AGB bedarf.
    4. Alle Mietgegenstände verbleiben im alleinigen Eigentum von PS bzw. in dessen mittelbaren Besitz.
  2. Vertragsschluss
    1. Die Homepage www.[].de von PS ist eine reine Informationsplattform mit Reservierungsoption. Angebote der von PS auf der Homepage www.[...].de sind stets unverbindlich und freibleibend. Abbildungen und Beschreibungen auf der Internetseite und in Preislisten sind unverbindlich. PS ist bemüht, Druck-, Schreib- und Rechenfehler sowie Irrtümer zu vermeiden, dennoch behält PS sich die Berichtigung vor.
    2. Reservierungsanfragen werden erst durch den Versand eines verbindlichen schriftlichen Angebots von PS für diese verbindlich. PS ist drei Werktage ab Versand ihres Angebots hieran gebunden und reserviert für diesen Zeitraum die angebotenen Mietgegenstände, sofern nicht ein längerer Zeitraum ausdrücklich im Angebot benannt ist. 
    3. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme des Kunden auf das verbindliche schriftliche Angebot von PS zustande. Die Annahme des Kunden kann mündlich, schriftlich oder konkludent (d.h. durch schlüssiges Verhalten mit eindeutigem Erklärungswert – z.B. Zahlung des Mietbetrages) erfolgen. PS bleibt es unbenommen auch nach Ablauf von drei Werktagen die Annahme des Kunden noch zu akzeptieren.
    4. Für den Fall, dass ein Mietvertrag nicht auf diese Weise zustande gekommen ist, kommt der Mietvertrag spätestens durch die zur Gebrauchsüberlassung der Mietgegenstände an den Mieter zustande. 
    5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zum Mietvertrag bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn PS sie schriftlich bestätigt (E-Mail ausreichend).
  3. Vertragspflichten des Mieters
    1. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und ausschließlich zum ordnungsgemäßen Gebrauch einzusetzen, insbesondere aber nicht abschließend:
      • Die Mietgegenstände sind beim Be- und Entladen sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz- und Erschütterungsschäden zu schützen.
      • Der Kunde darf die Mietgegenstände nur entsprechend der Bedienungsanleitung und/ oder der Einweisung bei Überlassung der Mietgegenstände durch PS nutzen (aufstellen, verkabeln, etc.) und bedienen (lassen).
      • Der Kunde verpflichtet sich Mietgegenstände, für die eine besondere Fachkunde erforderlich ist, nur durch entsprechend Fachkündige zu nutzen (aufstellen, verkabeln, etc.) und bedienen zu lassen.
      • Der Kunde verpflichtet sich Mietgegenstände während der Mietdauer gemäß Ziffer 4. dieser AGB nicht unbeaufsichtigt zu lassen und ausreichend gegen Diebstahl zu sichern. Die Lagerung hat bei Abwesenheit von Aufsichtspersonal in sicher verschließbaren Räumen zu erfolgen. Soweit die Mietgegenstände in Fahrzeugen aufbewahrt werden, sind diese Fahrzeuge dauerhaft zu bewachen.
      • Der Kunde darf die Mietgegenstände nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von PS entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen oder ins Ausland verbringen. Bei ausdrücklich durch PS zugestimmten Transport des Mietgegenstandes ins Ausland verpflichtet sich der Kunde zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und sonstigen Einfuhrbestimmungen.
      • Der Kunde sichert die Mietgegenstände ausreichend gegen Beschädigungen, insbesondere durch Witterungseinflüsse (z.B. Hitze, extreme Sonneneinstrahlung, Regen, Feuchtigkeit wie u.s. verschüttete Getränke), Sand, Staub und Meerwasser.
      • Der Kunde ist verpflichtet die Mietgegenstände sauber und gereinigt zurückzugeben.
    2. Der Kunde ist nicht berechtigt eigenständig Reparaturen oder sonstige Veränderungen, egal ob selbst oder durch Dritte, durchzuführen (zu lassen).
    3. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen, Bauabnahmen etc. sowie deren Kosten für Veranstaltungen oder Events des Kunden, bei denen die Mietgegenstände eingesetzt werden, liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
  4. Mietzeitanfang und Mietzeitende
    1. Die Mietzeit wird in vollen (angebrochenen) Tagen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Lieferzeit und Rückgabezeit müssen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werktags zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr liegen.
    2. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Abholung der Geräte bei PS durch den Kunden bzw. bei Anlieferung beim Kunden durch PS oder bei Übergabe der Mietgegenstände an einen Dritten (Logistikunternehmen für Versand).
    3. Sie endet zum Zeitpunkt der Rückgabe der Mietgegenstände durch den Kunden bzw. Rückholung durch PS beim Kunden oder Ablieferung durch Dritte (Logistikunternehmen) bei PS.
    4. Eine verspätete Rückgabe verlängert die Mietzeit zu dem aktuellen Preis entsprechend. Das Recht von PS einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt (vgl. Ziffer 7.4 dieser AGB). Eine verfrühte Rückgabe führt nicht zur Verkürzung der Mietzeit.
  5. Gefahrübergang (d.h. Verantwortungsübergang für die Mietgegenstände)
    1. Der Gefahrübergang von PS auf den Kunden findet bei Abholung der Mietgegenstände durch den Kunden oder beim Abladen der Mietgegenstände beim Kunden, wenn ein Transport durch PS vereinbart wurde, oder mit Übergabe an Dritte (Logistikunternehmen), wenn der Kunde den Transport bei diesem beauftragt hat.
    2. Die Kostentragung für den Transport und für die ggfs. abzuschließende Versicherung obliegen dem Kunden.
    3. Sämtliche Sicherungspflichten (gegen Diebstahl, Beschädigung o.a. vgl. Ziffer 3) liegen während der unter Ziffer 4. definierten Mietzeit beim Kunden. Der Kunde übernimmt für den gesamten unter 5.1. und 5.2. definierte Zeitraum die uneingeschränkte Haftung für Schäden, und zwar auch für sogenannte Zufallschäden. Der Kunde haftet, insbesondere aber nicht abschließend bei Verlust, Untergang oder Beschädigung der Mietgegenstände durch Feuer- und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung durch unfachmännischen oder unsachgemäßen Gebrauch und Abhandenkommen, etc.
      Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass Schäden aufgrund einer Pflichtverletzung von PS vom diesem zu tragen sind. Die Schadensersatzpflicht bei Zerstörung, Abhandenkommen oder Verlust der Mietgegenstände umfasst die Zahlung des Wiederbeschaffungswerts der Mietsache an PS und des Nutzungsausfalls in Höhe des bisher vereinbarten Mietpreises mindestens bis zur Leistung des Wiederbeschaffungswertes.
    4. Der Kunde hat die Mietgegenstände auf eigene Kosten branchenüblich zu versichern, sobald der Mietpreis des Mietgegenstandes einen Wert von […] übersteigt.
  6. Transport
    1. Der Transport der Mietgegenstände erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und auf Kosten des Kunden.
    2. Die Gefahrtragungsregeln gelten gemäß Ziffer 5 dieser AGB.
    3. Ausdrücklich vereinbarter Transport durch PS erfolgt zu ebener Erde in einem Umkreis von 10 m vom Abladeort. Zum vereinbarten Abholzeitpunkt müssen die Mietgegenstände sortiert aufgestapelt zu ebener Erde 10 m vom Aufladeort bereitstehen.
    4. Verzögert sich der Auf- oder Abbau durch nicht von PS zu vertretenden Umständen, so hat der Kunde die dadurch entstandenen Mehrkosten (z.B. Wartezeiten, zusätzlich erforderliche Reisen des Personals etc.) zu tragen.
    5. Es ist PS gestattet, Subunternehmer mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
  7. Preise, Zahlungsmethoden und Kaution
    1. Die Preise sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Brutto-Preise in Euro inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer. Preise auf der Homepage und in Katalogen sind freibleibend. Verbindliche Preisauskünfte erfolgen erst mit dem Versand eines Angebots (vgl. 2.2).
    2. Der Mietpreis wird, soweit kein Fälligkeitsdatum ausdrücklich vereinbart wurde, 7 Tage nach Rechnungsdatum (Vorkassen-Rechnung), spätestens jedoch bei Übergabe der Mietgegenstände fällig.
    3. Die Höhe und die Fälligkeit der Kaution ergibt sich auf dem Angebot von PS und orientiert sich an dem Wert der Mietgegenstände. Sie wird dem Kunden nach Rückgabe der Mietgegenstände, inklusive allen Zubehörs und im sauberen und unversehrten Zustand, zurückgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe der Mietgegenstände (Ziffer 3.1 der AGB) wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preise von PS von der Kaution einbehalten. Außerdem ist PS berechtigt, eigene Schadenersatzansprüche, insbesondere aber nicht abschließend Ausfallkosten, Kosten für Wiederbeschaffung und Reparatur sowie Aufwandsentschädigungen von gezahlten Kautionen, abzuziehen.
  8. Stornierung des Auftrages
    1. Der Kunde kann bei einem Gesamtauftragswert von 500 EUR netto ohne Angabe von Gründen bis 3 Werktage vor Mietbeginn ohne Stornogebühren vom Vertrag zurückzutreten. Storniert der Kunde innerhalb von 3 Werktagen und 1 Werktag vor Mietbeginn, wird eine Gebühr in Höhe von 50 % des Mietpreises fällig, bei weniger als 1 Werktag vor Mietbeginn wird 100% des Mietpreises fällig.
    2. Ab einem Gesamtauftragswert von 500 EUR netto geltenden die folgenden Stornierungsbedingungen: Die Stornierung eines Auftrags ist:
      • bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn kostenfrei möglich.
      • ab 29 Tage vor Mietbeginn ist 25% der vereinbarten Vergütung fällig
      • bis 20 Tage vor Mietbeginn ist 50% der vereinbarten Vergütung fällig
      • bis 10 Tage vor Mietbeginn ist die volle Vergütung fällig
    3. Der Kunden hat das Recht den Gegenbeweis zu führen, dass PS durch die Stornierung kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  9. Gewährleistung von PS
    1. Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind PS bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Erhalt der Mietgegenstände schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort erkennbar sind, sind sofort nach Bemerken schriftlich mitzuteilen. Bei Firmenkunden (Unternehmer in Sinne von § 14 BGB) entfallen andernfalls die Gewährleistungsrechte.
    2. PS ist im Falle von Mängeln Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Es gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte.
  10. Haftung von PS

    Die Haftung von PS für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Der Schadensersatz für die Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht die vorstehenden Ausnahmen betroffen sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von PS.

  11. Vorzeitige Beendigung des Vertrages durch PS
    1. PS behält sich den Rücktritt von Verträgen vor, wenn der Kunde über seine Person täuscht oder die Kaution nach Mahnung oder bis zum Mietbeginn nicht begleicht, oder wenn gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dies beantragt wurde. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
    2. PS steht ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält, insbesondere aber nicht abschließend, wenn er die Mietgegenstände unsachgemäß bedient oder ungenügend gegen Beschädigungen/Diebstahl sichert oder die Mietgegenstände vertragswidrig an Dritte überlässt. PS im Falle einer außerordentlichen Kündigung zu sofortiger Rücknahme der Mietgegenstände berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
  12. Schlussbestimmungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
    2. Der Kunde hat ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter, entscheidungsreifer oder unbestrittener Gegenforderungen sowie Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
    3. Alle Mietgegenstände verbleiben im alleinigen Eigentum von PS bzw. in dessen mittelbaren Besitz. Von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen in die Mietgegenstände hat der Kunde PS unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Eigentums- bzw. Besitzrechte von PS trägt der Kunde. Dieser hat auch für den Schaden aufzukommen, der PS durch den Ausfall der Mietgegenstände aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen bei dem Kunden entsteht.
    4. Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Firmensitz von PS. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.